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Bearbeitung im Einzelnen
4.05.2023

Bearbeitung von Forderungen und Überwachungssystem

Die nachgerichtliche Bearbeitung titulierter Forderungen unterscheidet sich im Grundsatz nicht von den bereits bekannten Mahntätigkeiten. Bei vom Auftraggeber längere Zeit nicht angemahnten Forderungen und offenen Posten bedarf es häufig eines erhöhten Aufwands, um die für die Mahnbearbeitung notwendigen Erkenntnisse wieder auf den neuesten Stand zu bringen; insbesondere sind hier die Ermittlung der aktuellen Anschriften der Schuldner und deren Arbeitgeber zu nennen. Das von Inkassounternehmen angebotene Überwachungssystem trägt diesen Schwierigkeiten Rechnung. Die Bearbeitung der Forderung wird bei Aussichtslosigkeit der Realisierung zwar eingestellt, der Schuldner wird aber weiter überwacht, um die über ihn vorliegenden Daten und Erkenntnisse bei Veränderungen auf aktuellem Stand zu halten. Dazu findet teilweise mehrere Jahre lang von Zeit zu Zeit eine Überprüfung der Anschriften und insbesondere der Vermögens- und Einkommensverhältnisse statt. Positive Erkenntnisse führen unverzüglich zur Übertragung des Forderungsmanagements an eine ausgelagerte Mahnabteilung.
Vermögensverhältnisse:
Sind Veränderungen in den Vermögensverhältnissen der Schuldner nicht zu ermitteln, wird nach einem vorgegebenen Zeitraum, häufig zwischen zwei bis fünf Jahren, die Vollstreckung wieder aufgenommen. Der langfristig angelegte permanente Wechsel zwischen aktiver Bearbeitung und beobachtender Überwachung des Schuldners sowie die dabei erforderliche Beharrlichkeit des Anwalts führen in zahlreichen dieser zunächst aussichtslos erscheinenden Fälle letztlich doch zum Erfolg.
Buchhaltung

Abrechnung

Zusammen mit der Endabrechnung händigt der Anwalt dem Auftraggeber die überlassenen Unterlagen eventuell nebst Titeln und Zwangsvollstreckungsnachweisen aus. Aus dem beschriebenen Tätigkeitsbild des Inkassounternehmens folgt, dass es sich allein der außergerichtlichen Einziehung voraussichtlich unbestrittener offener Forderungen bzw. der Beitreibung titulierter Forderungen widmet. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt arbeitet es nicht mit den erforderlichen rechtlichen Kenntnissen, ist aber ausgestattet nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, ohne für diese Tätigkeit der besonderen juristischen Qualifikationen eines Rechtsanwalts zu bedürfen.
Auf dieser Basis greifen sie zu legalen Mitteln, die dem Gläubiger fremd sind. Der Rechtsanwalt ist aufgrund seiner Rechtskenntnisse dazu berufen und darauf spezialisiert, die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten eines Anspruchs zu prüfen, seinen Mandanten entsprechend zu beraten, an der Beilegung von Streitigkeiten mitzuwirken, und streitige Ansprüche und Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Auf diese Tätigkeit ist das Anwaltsbüro personell und organisatorisch ausgerichtet.
Forderungen:
Die Einziehung einer aufgrund des zuvor von ihm geführten Rechtstreits titulierten Forderung betreibt der Gläubiger nur als Nebensache. Hat er die üblichen gerichtlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolglos ausgeschöpft, so sieht er die Forderung als uneinbringlich und seine Arbeit als beendet an. Eine intensive außergerichtliche Mahnbearbeitung muss deshalb auch den Einzug der Verzugskosten und der Verzugszinsen umfassen, so dass am Ende der Gläubiger sämtliche Kosten erstattet erhält, und zwar zu Lasten des ehemals zahlungsunwilligen Kunden.
Die Tätigkeiten von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten überschneiden sich nicht, sondern sie ergänzen sich vielmehr; der Vergleich des Inkassounternehmens mit dem Anwalt verbietet sich deshalb.
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