4.05.2023
Bearbeitung von Forderungen und
Überwachungssystem
Die nachgerichtliche Bearbeitung titulierter Forderungen unterscheidet sich im Grundsatz nicht von den bereits
bekannten Mahntätigkeiten. Bei vom Auftraggeber längere Zeit nicht angemahnten Forderungen und offenen Posten
bedarf es häufig eines erhöhten Aufwands, um die für die
Mahnbearbeitung
notwendigen Erkenntnisse wieder auf den neuesten Stand zu bringen; insbesondere sind hier die Ermittlung der
aktuellen Anschriften der Schuldner und deren Arbeitgeber zu nennen. Das von
Inkassounternehmen
angebotene Überwachungssystem trägt diesen Schwierigkeiten Rechnung. Die Bearbeitung der Forderung wird bei
Aussichtslosigkeit der Realisierung zwar eingestellt, der Schuldner wird aber weiter überwacht, um die über ihn
vorliegenden Daten und Erkenntnisse bei Veränderungen auf aktuellem Stand zu halten. Dazu findet teilweise mehrere
Jahre lang von Zeit zu Zeit eine Überprüfung der Anschriften und insbesondere der Vermögens- und
Einkommensverhältnisse statt. Positive Erkenntnisse führen unverzüglich zur Übertragung des
Forderungsmanagements
an eine ausgelagerte Mahnabteilung.
Vermögensverhältnisse:
Sind Veränderungen in den Vermögensverhältnissen der Schuldner nicht zu ermitteln, wird nach einem vorgegebenen
Zeitraum, häufig zwischen zwei bis fünf Jahren, die Vollstreckung wieder aufgenommen. Der langfristig angelegte
permanente Wechsel zwischen aktiver Bearbeitung und beobachtender Überwachung des Schuldners sowie die dabei
erforderliche Beharrlichkeit des Anwalts führen in zahlreichen dieser zunächst aussichtslos erscheinenden Fälle
letztlich doch zum Erfolg.
Abrechnung
Zusammen mit der Endabrechnung händigt der Anwalt dem Auftraggeber die überlassenen Unterlagen eventuell nebst
Titeln und Zwangsvollstreckungsnachweisen aus. Aus dem beschriebenen Tätigkeitsbild des Inkassounternehmens folgt,
dass es sich allein der außergerichtlichen Einziehung voraussichtlich unbestrittener offener Forderungen bzw. der
Beitreibung titulierter Forderungen widmet. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt arbeitet es nicht mit den erforderlichen
rechtlichen Kenntnissen, ist aber ausgestattet nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, ohne für
diese Tätigkeit der besonderen
juristischen Qualifikationen
eines Rechtsanwalts zu bedürfen.
Auf dieser Basis greifen sie zu legalen Mitteln, die dem Gläubiger fremd sind. Der Rechtsanwalt ist aufgrund
seiner Rechtskenntnisse dazu berufen und darauf spezialisiert, die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten eines
Anspruchs zu prüfen, seinen Mandanten entsprechend zu beraten, an der Beilegung von Streitigkeiten mitzuwirken,
und streitige Ansprüche und Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Auf diese Tätigkeit ist das Anwaltsbüro
personell und organisatorisch ausgerichtet.
Forderungen:
Die Einziehung einer aufgrund des zuvor von ihm geführten Rechtstreits titulierten Forderung betreibt der
Gläubiger nur als Nebensache. Hat er die üblichen gerichtlichen
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
erfolglos ausgeschöpft, so sieht er die Forderung als uneinbringlich und seine Arbeit als beendet an. Eine
intensive außergerichtliche Mahnbearbeitung muss deshalb auch den Einzug der Verzugskosten und der Verzugszinsen
umfassen, so dass am Ende der Gläubiger sämtliche Kosten erstattet erhält, und zwar zu Lasten des ehemals
zahlungsunwilligen Kunden.
Die Tätigkeiten von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten überschneiden sich nicht, sondern sie ergänzen sich
vielmehr; der Vergleich des Inkassounternehmens mit dem Anwalt verbietet sich deshalb.
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