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Haftung für verspätete Zahlung

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22.02.2024

Beispiel Österreich

Die österreichische Wirtschaft basiert auf der freien Marktwirtschaft. Der private Sektor der Wirtschaft wird traditionell von den klein- und mittelständischen Betrieben getragen. Die großen Industriekonzerne, die früher vorwiegend staatlich waren, werden nunmehr privatisiert, um den Erfordernissen der freien Marktwirtschaft und den Anforderungen der EU Rechnung zu tragen.
Da der inländische Markt vergleichsweise klein ist, spielt der Export und der Handel mit Deutschland eine bedeutende Rolle. Der Export von Waren und Dienstleistungen umfasst ca. 40% des Brutto National Produktes. Der größte Handelspartner Österreichs innerhalb der EU ist Deutschland. Österreich hat aber auch traditionell gewachsene Geschäftsbeziehungen zu den osteuropäischen Ländern.
Im Geschäftsverkehr ist es möglich, direkt in Euro zu überweisen, üblicherweise werden dazu zwischen den Geschäftspartnern allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart. Diese Geschäftsbedingungen müssen gesetzeskonform und dürfen nicht sittenwidrig sein. Wenn es notwendig werden sollte, die Vertragsbedingungen gerichtlich durchzusetzen (Garantieleistungen, Zinsforderungen, Kostenersatzforderungen, Gerichtsstandsklauseln, eventuelle Schiedsgerichtsvereinbarungen etc.), so liegt es im Interesse des Gläubigers, die korrekte Vereinbarung dieser Bedingungen zu dokumentieren. Dies wird am besten mit der Unterschrift beider Vertragspartner unter die allgemeinen Vertragsbedingungen erreicht.
Dokumente

Forderungshöhe

Beträgt die Forderung unter 2.000,-€, so wird vom Gericht ein Zahlungsbefehl erlassen. Der Schuldner hat dann 14 Tage Zeit um dagegen Einspruch zu erheben. Erhebt der Schuldner keinen Einspruch, so wird vom Gericht die Vollstreckbarkeitserklärung ausgestellt und der Anwalt beantragt die Exekution beim zuständigen Exekutionsgericht.
Liegt der Forderungsbetrag über 2.000,-€ stellt das Gericht dem Schuldner die Klage zu, wobei dem Schuldner eine vierwöchige Frist zur Klagebeantwortung eingeräumt wird. Es kann auch sofort ein Termin für die Verhandlung anberaumt werden. Sollte der Schuldner die Forderung nicht bestreiten oder auch zur Verhandlung nicht erscheinen, so kann der Kläger ein Versäumungsurteil beantragen. Sobald das Versäumungsurteil rechtskräftig ist, kann mit der Exekution weiter vorgegangen werden.
Falls der Schuldner Einspruch erhebt, wird ein Prozess durch die Einreichung einer Zahlungsklage eröffnet; die Dauer dieses Verfahrens ist allerdings unbestimmt. Es hängt vom zuständigen Gericht und vom Umfang der Einwendungen ab. Eine eventuelle Zeugenanhörung kann entweder persönlich erfolgen, oder, bei ausländischen Zeugen, durch das Rechtshilfeersuchen mit dem jeweiligen Land in dem der Zeuge zu vernehmen ist. Existiert ein Rechtshilfeabkommen, so wird im Rahmen dieses Abkommens die Prozessführung in Deutschland veranlasst. Dieser Prozess dauert mindestens 6 Monate, kann aber auch Jahre in Anspruch nehmen. Ist keine Adresse des Schuldners bekannt, müssen alle Kunden persönlich bei Gericht erscheinen.

Titulierung

Die Zustellung des Zahlungsbefehls und der Klage erfolgt mittels Briefpost. Wenn der Zusteller den Schuldner beim ersten Versuch nicht antrifft, so muss er einen zweiten Versuch unternehmen, wobei er den Schuldner vom Tag und der Zeit des neuen Zustellversuchs zu unterrichten hat. Wenn der zweite Vollstreckungsversuch ebenfalls fehlschlägt, wird die Sendung beim zuständigen Postamt zur Abholung niedergelegt. Mit der Anzeige gilt das Schriftstück als ordnungsgemäß zugestellt.
Bei Privatpersonen werden sowohl Zwangsvollstreckung als auch Gehaltspfändung gleichzeitig beantragt, sonst kann bei Scheitern einer Vollstreckung erst nach mehreren Monaten eine andere Vollstreckungsmaßnahme beantragt werden. Für eine erfolgreiche Durchsetzung der Forderung ist das Geburtsdatum des Schuldners zur Anfrage bezüglich eines bestehenden Dienstverhältnisses beim Gläubiger notwendig. Ist ein Arbeitgeber bekannt, so wird eine Pfändung dort beim Drittschuldner veranlasst.
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